Was ist eigentlich kleingärtnerische Nutzung?

Immer wieder wird auf Versammlungen und auch am Gartenzaun von der kleingärtnerischen Nutzung geredet. Aber was das bedeutet, wissen viele nicht so genau. Man soll wohl Gemüse anbauen und nicht nur Rasenfläche haben - das haben viele schon gehört. Aber warum eigentlich, wenn man doch den Garten zur Freizeitgestaltung hat und nicht jeder im Gemüseanbau auch Erholung sieht. Wir wollen das Thema deshalb einmal aufgreifen und etwas näher erklären, was sich dahinter verbirgt und warum die kleingärtnerische Nutzung unserer Parzellen so wichtig ist.

 

Zunächst einmal die Grundlage der kleingärtnerischen Nutzung. Für unsere Gärten finden sich die Vorschriften im Bundeskleingartengesetz. Hier heißt es in § 1 Absatz 1 Nr. 1 BKleingG:

 

(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der

1.
dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung)

 

Nach laufender Rechtsprechung ist diese Nutzung gegeben, wenn wenigstens ein Drittel der Parzelle kleingärtnerisch bewirtschaftet wird. Dabei zählt nicht der Durchschnitt der ganzen Kolonie, sondern wirklich der einzelnen Parzelle.

 

Hier tut sich also die nächste Frage auf: was heißt denn kleingärtnerische Bewirtschaftung? Was zählt dazu und was nicht? Hierzu haben wir euch eine kleine Übersicht aufgestellt. Diese ist nicht abschließend zu verstehen, sondern gibt nur einen ersten Überblick, nach dem man sich richten kann.

 

Das ist kleingärtnerische Nutzung:

  • Gemüsebeete (ein- und mehrjährig)
  • Obstbäume
  • Beerensträucher
  • Blumenbeete
  • Kompostanlage
  • Frühbeet
  • Gewächshaus

Das gehört nicht dazu:

  • Rasenfläche
  • Laub- und Nadelgehölze (z.B. Lebensbaum, Wacholder, Holunder, Haselnuss, Walnuss, Eiche, etc.)
  • Ziersträucher
  • Buchsbaum
  • Plattenwege
  • Terrasse
  • Grillplatz
  • Laube/Schuppen
  • Überdachungen
  • Spielgeräte

Warum ist uns kleingärtnerische Nutzung nun aber noch wichtig? Weil es ohne teuer werden kann!

 

Denn der Pachtzins für Kleingärten wird nach der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau berechnet. Und diese liegt weit unter den Pachtpreisen von Freizeitgärten. Die Verpächter wissen um diese Rechtslage und was auf ihren Flächen geschieht. Oft machen sie selbst einen Spaziergang durch die Anlage und machen sich ein Bild von der Nutzung.

 

Außerdem wird durch die kleingärtnerische Nutzung auch die Gemeinnützigkeit des Vereins gewährleistet. Diese bringt beispielsweise steuerliche Vorteile mit sich.

 

Deshalb ist es wichtig, sich an die kleingärtnerische Nutzung zu halten. Wer will schon mehr zahlen als nötig?

 

(Andrea Marquardt und Kathrin Jäger)